1. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. 2. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. 3. Im Falle des Lieferverzuges sind wir berechtigt, pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 1 % des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware pro vollendete Kalenderwoche zu verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5 %. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben uns vorbehalten. Dem Lieferanten steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass infolge des Verzuges gar kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. 4. Der Lieferant ist verpflichtet, Lieferungen an den Wareneingang unseres Versandlagers drei Arbeitstage vor Anlieferung unter Angabe unserer Bestell-, Referenznummer sowie Pallettenanzahl anzuzeigen. 5. Die Verpackung gelieferter Waren muss unseren Vorschriften entsprechend gekennzeichnet sein. Die Kopfseitenetikettierung der einzelnen Pakete/ Artikel müssen mit EAN Code, Barstrichcode, unserer Artikelnummer sowie Inhaltsangabe versehen werden. Bei palettierten Gütern sind ausschließlich Europaletten zu verwenden (Höhe max. 125 cm inkl. Palette). Soweit nicht anders vereinbart, darf die Ware nicht über den Rand der Palette gestapelt werden und ein maximales Gewicht von 600 kg nicht übersteigen. 6. Es werden keine Über- und/oder Unterlieferungen akzeptiert. 7. Soweit nicht anders vereinbart, dürfen auf gelieferten Waren keine Fabrikmarken, Lieferantennamen oder Zeichen/Bezeichnungen, aus denen der Ursprung der Ware erkennbar ist, angebracht werden.